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   VG Mainz, 06.06.2005 - 3 L 259/05.MZ   

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VG Mainz, 06.06.2005 - 3 L 259/05.MZ (https://dejure.org/2005,37705)
VG Mainz, Entscheidung vom 06.06.2005 - 3 L 259/05.MZ (https://dejure.org/2005,37705)
VG Mainz, Entscheidung vom 06. Juni 2005 - 3 L 259/05.MZ (https://dejure.org/2005,37705)
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  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VG Mainz, 06.06.2005 - 3 L 259/05
    In diesem Fall unterliegt sie einem erhöhten Rechtfertigungszwang in Gestalt der Pflicht zur Abstimmung im Rahmen einer förmlichen Planung (vgl. BVerwG, Urteil vom 01. August 2002, 4 C 5/01 -, in juris, Rechtsprechungssammlung).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus VG Mainz, 06.06.2005 - 3 L 259/05
    Allerdings ist obergerichtlich anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 4 C 36/86 -, NVwZ 1990, S. 464; Urteil vom 11. Februar 1992 - 4 C 15/92 -, NVwZ 1994, S. 285), dass eine Gemeinde auch dadurch gegen das Abstimmungsgebot verstoßen kann, dass sie in der Absicht, der gesetzlich angeordneten Abstimmung aus dem Wege zu gehen, von einer an sich erforderlichen Bauleitplanung Abstand nimmt.
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus VG Mainz, 06.06.2005 - 3 L 259/05
    Allerdings ist obergerichtlich anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 4 C 36/86 -, NVwZ 1990, S. 464; Urteil vom 11. Februar 1992 - 4 C 15/92 -, NVwZ 1994, S. 285), dass eine Gemeinde auch dadurch gegen das Abstimmungsgebot verstoßen kann, dass sie in der Absicht, der gesetzlich angeordneten Abstimmung aus dem Wege zu gehen, von einer an sich erforderlichen Bauleitplanung Abstand nimmt.
  • BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 29.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Begriff der Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VG Mainz, 06.06.2005 - 3 L 259/05
    Ob dies gelingt, hängt vorrangig davon ab, welche Waren angeboten werden, welcher Einzugsbereich der Betrieb abzudecken geeignet ist und in welchem Umfang zusätzlicher Verkehr hervorgerufen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2004 - 4 B 29.04 -, DVBl. 2004, S. 1308).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2003 - 8 B 11269/03

    Baurecht, Prozessrecht, Baugenehmigung, Abweichung, Abstand, Grenzabstand,

    Auszug aus VG Mainz, 06.06.2005 - 3 L 259/05
    Denn der Antrag eines Dritten auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80 a Abs. 3 VwGO setzt im Allgemeinen nicht voraus, dass zuvor entsprechend § 80 Abs. 6 VwGO erfolglos ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der Behörde gestellt worden ist (OVG RheinlandPfalz, Beschluss vom 08. September 2003 - 8 B 11269/03.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.1999 - 8 B 12650/98

    Baugenehmigung für den Neubau eines Fabrik-Verkaufs-Zentrums für Markenartikel

    Auszug aus VG Mainz, 06.06.2005 - 3 L 259/05
    Selbst wenn dies der Fall sein sollte, kann sich die Antragstellerin hierauf nicht berufen, weil diesen Vorschriften keine drittschützende Funktion beizumessen ist (vgl. OVG RheinlandPfalz, Beschluss vom 08. Januar 1999 - 8 B 12650/98.OVG -, NVwZ 1999, S. 436).
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